Was? Wie? Wo?
Formalitäten nach der Geburt


Wer hätte das gedacht. Nach der Geburt haben Sie bestimmt alles andere im Kopf als die Ämter mit Formularen zu beglücken. Aber jeder möchte nun etwas über die Ankunft von Ihrem Baby wissen und für Sie zahlt es sich teilweise auch in barer Münze aus. Wir sagen Ihnen, wem Sie alles bescheid geben müssen.

Unverzichtbar: die Meldung beim Standesamt
In der ersten Woche nach der Geburt MÜSSEN Sie Ihr Baby beim Standesamt des Geburtsortes anmelden. Dort erhalten Sie dann auch die Geburtsurkunde. Informieren Sie sich am besten noch mal bei Ihrem Standesamt, was Sie alles vorlegen müssen, damit Sie nicht umsonst hinfahren!


Diese Unterlagen brauchen Sie (im Original):

  • Bescheinigung über die Geburt (Krankenhaus, Hebamme, Geburtshaus)
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Vaters
  • Bei Eheschließungen vor 2009:
    Familienbuch/beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Heiratsurkunde) wenn Sie verheiratet sind.
  • Bei Eheschließungen ab 2009:
    Einen beglaubigten Eheregisterausdruck mit Hinweisteil zu den Geburtsdaten der Eltern oder eine Eheurkunde in Kombination mit beiden Geburtsurkunden der Eltern.
  • Ledige Eltern: Geburtsurkunde der Eltern, ggf. Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sowie Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Vaters.

Bis einen Monat nach Geburt müssen Sie sich für den Vornamen des Kindes entschieden haben. Auch die Eintragung des Familiennamens (wenn beide Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen) muss bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Ebenfalls wichtig: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Wird das Einwohnermeldeamt nicht automatisch vom Standesamt über die Geburt benachrichtigt, sollten Sie ihr Kind auch bald beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dort wird auch die Eintragung auf der Steuerkarte vorgenommen und bei Bedarf ein Ausweis für das Kind ausgestellt.

Baby bei der Krankenversicherung  anmelden
Bei der Geburt ist das Baby automatisch krankenversichert. Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse, dann ist das Kind automatisch kostenlos familienversichert.

Ist ein Elternteil privat versichert, müssen Sie mit der Krankenkasse klären, wo und zu welchen Konditionen das Baby versichert werden kann. Unter umständen muss das Baby dann mit einem eigenen Monatsbetrag ebenfalls privat versichert werden. Das erfolgt ohne Risikoprüfung.
Auf jeden Fall wollen auch die Krankenkassen innerhalb der ersten 2 Monate eine Kopie der Geburtsurkunde sehen.

Kindergeld steht jedem zu
Für das erste und zweite Kind gibt es zurzeit je 164 Euro, für das dritte Kind steigt der Betrag um 16 Euro auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind erhalten die Eltern 195 Euro pro Monat.

Den Antrag müssen Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach Geburt beim Arbeitsamt stellen.
Ausfüllen können Sie den Antrag schon vorab >>

Elterngeld beantragen innerhalb von 3 Monaten
Den Antrag für das Elterngeld und alle notwendigen Belege können Sie auch schon vor der Geburt vorbereiten. Das ist sinnvoll, denn Sie haben nach der Geburt nur 3 Monate Zeit für die Einreichung.
Weitere Informationen und Anträge >>

Was gibt es sonst noch?
Fragen Sie auch einmal bei Ihren Versicherungen nach, ob sich für Sie etwas nach der Geburt ändert. So haben zum Beispiel manche Autoversicherer spezielle, günstigere Familientarife im Angebot.

Freiberufliche Künstler, die in der KSK versichert sind, müssen auch dort verschiedene Kopien und Anlagen einreichen. Genaue Informationen erteilt die Künstlersozialkasse bei Einreichung der Mutterschutz-Meldung.

Auch Ihr Vermieter möchte vielleicht gern über den neuen Familienzuwachs informiert werden.

Sie sehen, es gibt etliche Stellen, die von der Geburt erfahren müssen oder sollten. Bereiten Sie alles so weit wie möglich vor der Geburt vor, dann haben Sie später weniger Stress damit.


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