Was ist neu für Familien seit 2009?

Aus den Medien hat man es schon erfahren: Es änderte sich einiges in 2009. Doch was genau, das wollen wir Ihnen hier kurz zusammenstellen.

Zehn Euro mehr Kindergeld

Ab 2009 gibt es für die ersten zwei Kinder  ab sofort je 164,00. Für das dritte Kind bekommen Sie 170,00, ab dem vierten Kind 195,00.

 



Kinderfreibetrag steigt dazu auch

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3.864 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung werden nun für jedes Kind 6.024 Euro steuerfrei gestellt. Eltern, die gemeinsam ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen, profitieren davon.

Der Gesundheitsfond
Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt nun der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent. Leistungen und Service können jetzt besser verglichen werden. Für privat Versicherte gilt: 2009 können Sie auch dann in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln, wenn sie bereits versichert sind. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2009.

Neue Mindestbezugszeit für das Elterngeld
Um die Väter stärker mit einzubinden, muss jeder Elternzeit, der Elterngeld haben möchte,  mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen.

Elternzeit für Großeltern möglich
Jetzt können auch Großeltern Elterngeld erhalten. Voraussetzung: ihre Kinder sind minderjährig oder haben während der Schulzeit beziehungsweise Ausbildung ein Kind bekommen haben.

Absetzen von Handwerkern und Haushaltshilfen
20 % der Kosten können nun für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen abgezogen werden. Für alles zusammen gilt ein erhöhter Höchstbetrag von 4.000 Euro. Bisher lag der Höchstbetrag bei 1.200 Euro beziehungsweise 2.400 Euro für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt. Auch bei Handwerkerleistungen können maximal 1.200 Euro geltend gemacht werden (ohne Materialkosten).

Höhere Steuer- und Sozialabgaben für Tagesmütter und Tagesväter
Am 2009 sind alle Tagesmütter und –väter steuerpflichtig. Ach, wenn sie von den Jugendämtern in den Kommunen bezahlt werden. Bisher mussten „normale“ Tagesmütter ihre Einnahmen auch schon als Freiberufler versteuern. Übersteigt das Monatseinkommen 355 Euro nicht, können sich verheiratete Tagesmütter und -väter über ihren Ehepartner kostenlos versichern.

Wohnungsbauprämie ist künftig zweckgebunden
Die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr darf nur noch für Immobilienzwecke verwendet werden. Für Bausparer unter 25 Jahren gilt das nicht.

100 Euro zum Schuljahresbeginn für bedürftige Familien
Bedürftige Familien (ALG II/Sozialhilfe) erhalten für jedes Kind von der ersten Klasse bis zum Ende des zehnten Schuljahres 100 Euro zu jedem Schuljahresbeginn. Das Geld soll zweckgebunden in Ranzen, Hefte, Stifte und weiteren persönlichen Schulbedarf investiert werden.


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